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   BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80   

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https://dejure.org/1980,315
BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80 (https://dejure.org/1980,315)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80 (https://dejure.org/1980,315)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1980 - RiZ(R) 1/80 (https://dejure.org/1980,315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit der dienstlichen Stellungnahme eines Richters in Bezug auf ein Ablehnungsgesuch zum engeren Bereich richterlicher Tätigkeit und eine daraus resultierende Möglichkeit von Dienstaufsichtsmaßnahmen - Zuordnung einer Äußerung zum äußeren oder inneren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 77, 70
  • NJW 1980, 2530
  • MDR 1981, 138
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.10.1977 - RiZ(R) 2/77

    Zur dienstaufsichtlichen Beanstandung der mündlichen Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80
    Wie der Senat in der Entscheidung BGHZ 70, 1, 5 [BGH 17.10.1977 - RiZ R 2/77] ausgeführt hat, ist es zwar nicht unmöglich, auch bei Äußerungen, die an sich zum engeren Bereich richterlicher Tätigkeit gehören, in der Art und Weise des Ausdrucks ein Formelement zu sehen, das sich vom Inhalt abheben läßt und deshalb dem äußeren Ordnungsbereich zuzuweisen ist, mit der Folge, daß die Äußerungen der Dienstaufsicht unterfallen.

    Die Stellungnahme hätte zwar in einer vorsichtigeren Wortwahl Ausdruck finden können, ist aber nach Auffassung des Senats im Gegensatz zur Ansicht des Dienstgerichtshofs noch vertretbar (tatsachenadäquate Wertung prozessualen Verhaltens, vgl. BGHZ 70, 1 [BGH 17.10.1977 - RiZ R 2/77]) und deshalb einer Beanstandung durch die Dienstaufsicht entzogen.

  • BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80
    Die Frage, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung eines Richters zu zweifeln (BVerfGE 32, 288, 290), kann häufig erst dann zuverlässig beurteilt werden, wenn das Vorverhalten des Ablehnenden und seine dem Richter entgegengebrachte Einstellung bekannt sind.
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (st. Rspr. BGHZ 77, 70, 72; BGH, Urt. v. 15. Dezember 1994, I ZR 121/92, NJW 1995, 1677, 1679; zu § 19 BVerfGG: BVerfGE 20, 1, 5; 102, 122, 125).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Maßgebend dafür ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (st. Rspr., BGHZ 77, 70, 72; Senat, BGHZ 156, 269, 270).
  • OLG Hamm, 07.06.2013 - 11 WF 86/13

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen wiederholter Nichtbeachtung

    Inhalt und Umfang der dienstlichen Äußerung sollen sich allerdings nach dem jeweils geltend gemachten Ablehnungsgrund richten, denn die dienstliche Äußerung gem. § 44 Abs. 3 ZPO dient vielmehr gerade als Grundlage für die Entscheidung im Ablehnungsverfahren (vgl. BGH, Urteil vom 18.04.1980 - RiZ [R] 1/80 - BGHZ 77, 70).
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